Mitbestimmung in Europa

In jedem Land der Europäischen Union haben sich Mitbestimmungsstrukturen gebildet, die sich jedoch sehr unterschiedlich entwickelt haben. Eine vergleichende Wertung ist daher sehr schwierig. Bei systematischer Betrachtungsweise können aber drei Grundtypen von Arbeitnehmervertretungen unterschieden werden, die sich allerdings zum Teil auch wieder überschneiden:

Reine Arbeitnehmervertretungen:
Hier gibt es keine institutionelle Vertretung oder Beteiligung des Arbeitgebers. Diese reinen Arbeitnehmervertretungen werden von allen Arbeitnehmern des Betriebes oder des Unternehmens in einer freien und geheimen Wahl gewählt wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Niederlanden. Gemischte Arbeitnehmervertretungen: Ihnen gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber oder ihre Vertreter an. Meist sind sie paritätisch besetzt. Beispiele dieser gemischten Vertretungen finden wir in Belgien oder in Frankreich. Gewerkschaftliche Vertretungen: Gewerkschaften vertreten hier einmal die Interessen der Mitglieder, zum anderen sind sie Interessensvertreter der Belegschaften des Betriebes, auch wenn diese nicht Mitglied der Gewerkschaften sind (Doppelfunktion im Betrieb). Beispiele hierfür finden wir in Frankreich und in Italien. Oft hängen diese drei unterschiedlichen Arbeitnehmervertretungsorgane auch von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. Bei einer kleinen Zahl von Arbeitnehmern finden wir vielfach reine Arbeitnehmervertretungen, ab einer gewissen Größenordnung wird dann daraus ein aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetztes Mitbestimmungsorgan. (Ni)

 

Weitere Informationen:

Mitbestimmung im europäischen Vergleich" von Horst-Udo Niedenhoff

Kurzbeschreibung: Nirgendwo sonst in Europa sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften so weitgehend geregelt wie hierzulande. Zudem müssen deutsche Unternehmen schon eine Arbeitnehmervertretung akzeptieren, wenn sie nur fünf Mitarbeiter haben. Und auch bei der Unternehmensmitbestimmung nimmt Deutschland eine weltweit führende Stellung ein.

Mitbestimmung auf dem Prüfstand:

Die deutsche Mitbestimmung steht derzeit auf dem Prüfstand. Auf der einen Seite gilt sie
als eine Belastung für das Wirtschaftswachstum und die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Auf der anderen Seite sehen vor allem Gewerkschaftsvertreter in der Mitbestimmung
eine Bestimmungsgröße für die bisherigen wirtschaftlichen Erfolge Deutschlands und fordern
sogar ihre Ausweitung.

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