Mitbestimmung
Mitbestimmung ist die institutionelle Teilnahme der Arbeitnehmer und/oder ihrer Vertretungen (z.B. Betriebsrat) am Willensbildungsprozess im Betrieb und im Unternehmen. Deutschland ist im internationalen Vergleich das Land mit den meisten Mitbestimmungsgesetzen. In keinem anderen Land sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften so weitgehend geregelt wie hier.
Bei dieser Definition wird unterschieden zwischen "Mitwirkung" und "Mitbestimmung": Mitwirkung der Arbeitnehmer heißt, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer oder deren Vertretung vor der Durchführung bestimmter Maßnahmen zu informieren, zu unterrichten und anzuhören oder eine Beratung zu ermöglichen hat. Mitbestimmung im engeren Sinne bedeutet dagegen, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung durchführen kann. In der Praxis findet man daher eine Abstufung der Mitbestimmungsintensität, die vom Recht auf Information, Anhörung und Beratung über das Vetorecht bis zur Mitentscheidung führt.
Insgesamt acht Varianten der Mitbestimmung gibt es in Deutschland:
- Für alle Privatbetriebe mit mehr als fünf ständig Beschäftigten gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
- In so genannten "Tendenzbetrieben" (z.B. Zeitungsverlage) sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingeschränkt.
- In Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten gilt das Sprecherausschussgesetz von 1988.
- Die Mitbestimmung auf der Unternehmensebene ist in Unternehmen mit weniger als 2.000 Mitarbeitern durch das BetrVG (2/3 Anteils-eignervertreter - 1/3 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) geregelt.
- Zusätzlich gilt das Mitbestimmungsgesetz von 1976 für Privatunternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten (paritätische Sitzverteilung).
- Eine Sonderregelung im Bereich von Kohle und Stahl ist das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951.
- Bei Konzernverhältnissen im gleichen Bereich gelten das Mitbestimmungsergänzungs- und das Fortgeltungsgesetz.
- Das Personalvertretungsgesetz von 1955 regelt im öffentlichen Dienst die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
(Ni)
Weitere Informationen::
Effiziente Mitbestimmung - Eine ökonomische Analyse, von Oliver Stettes
Kurzbeschreibung: Das Thema Mitbestimmung steht im Blickpunkt der Öffentlichkeit, der Sozialpartner und der Politik. Die Meinungen über den Modernisierungsbedarf gehen erwartungsgemäß weit auseinander. Einig sind sich alle Beobachter jedoch in einem Punkt: Die Bedeutung der betrieblichen Ebene für die Regelung der Arbeitsbeziehungen wird weiter zunehmen. So werden bereits Tarifverträge zunehmend für abweichende Regelungen auf betrieblicher Ebene geöffnet. Die IW-Positionen bieten eine ökonomische Analyse der Effizienz in der Organisation von Informations- und Entscheidungsprozessen unter Beteiligung von Mitarbeitern: Es wird deutlich, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebe und Unternehmen vorteilhaft sind. Der Autor leitet daraus konkrete Empfehlungen für die Reform der betrieblichen wie der unternehmerischen Mitbestimmung ab.
Zu beziehen unter anderem hier.
"Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland" von Horst-Udo Niedenhoff
Kurzbeschreibung: Die faire und kooperative Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Für den Standort Deutschland mit seinen sehr ausgedehnten Mitbestimmungsrechten ist eine funktionierende Betriebspartnerschaft ein Kernelement der Wettbewerbsfähigkeit. Formen, Funktionen und Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung, partnerschaftliche Zusammenarbeit oder der Umgang mit Konflikten im Betrieb: In der Publikation „Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland“ wird in kompakter Form auf die verschiedenen Fragen der Mitwirkung eingegangen. In einer Fülle von Übersichten, Tabellen, Musterblättern und Checklisten kann sich der Leser schnell darüber informieren, wer welche Rechte hat, wie sie ausgeübt werden und wie man auch unter widrigen Bedingungen zu akzeptablen Lösungen kommt. Das Buch ist eine kompakte Arbeitsanleitung für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber.
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