Nettorentenniveau / Bruttorentenniveau

Netto- bzw. Bruttorentenniveau sind Orientierungsgrößen für die Höhe der Rentenzahlung. Beim Nettorentenniveau wird sie errechnet aus dem Verhältnis der verfügbaren Rente eines Netto-Durchschnittsverdienstes (nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsanteil) nach 45 Arbeitsjahren sowie dem durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigtenim Kalenderjahr der Berechnung.

Seit dem 1. Januar 1992 wird die Rente auf Basis der Nettolöhne errechnet (s.a. "Rentenformel"). Im Unterschied zum Nettorentenniveau werden beim Bruttorentenniveau Steuern und Sozialversicherungsabgaben nicht abgezogen.

Das Nettorentenniveau lag im Jahr 2002 nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger VDR bei 68,9 Prozent. Mit dem beschlossenen Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung verliert das Nettoniveau aber zunehmend an Aussagekraft. Seit dem 1. Januar 2005 werden die Beiträge während des Erwerbslebens schrittweise von der Steuerpflicht befreit, dafür unterliegt die (gesetzliche) Rentenauszahlung später zu einem größeren Teil als bisher der Einkommensteuer. Die individuelle Steuerbelastung variiert dann in Abhängigkeitvon der Höhe der gesetzlichen Rente und zusätzlicher Alterseinkommen - ein allgemein gültiges Nettorentenniveau lässt sich somit in Zukunft nicht mehr bestimmen.

Deshalb liefert künftig das Bruttorentenniveau Anhaltspunkte für die Entwicklung der gesetzlichen Altersvorsorge. 2003 lag es bei 48,3 Prozent (VDR) und soll nach Berechnungen der Rürup-Kommission allein durch die Riester-Reform von 2001 bis zum Jahr 2030 auf 41,9 Prozent sinken. Ein zusätzlicher Demographiefaktor senkt das Bruttorentenniveau darüber hinaus auf rund 40 Prozent.

Als Reaktion auf die zukünftig nachgelagerte Besteuerung definiert der Gesetzgeber ein "modifiziertes Bruttorentenniveau" nach Abzug der gesetzlichen Sozialabgaben, aber vor Abzug der individuellen Steuerschuld. Droht dieses modifizierte Rentenniveau bis 2020 unter 46 Prozent (oder danach bis 2030 unter 43 Prozent) zu sinken, ist der Gesetzgeber aufgefordert, Maßnahmen zur Stabilisierung des Versorgungsniveaus vorzuschlagen. (Pi)

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