Ombudsrat

Ombud ist ein alt-norwegisches Wort und heißt übersetzt Vollmacht. Ein Ombud ist die Aufgabe einer Person, bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung bestimmter Personengruppen zu verhindern.

Der Ombudsrat ist ein Ende 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingesetztes, unabhängiges Gremium, das die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV und hier insbesondere die Einführung des Arbeitslosengeldes II begleiten sollte. Er arbeitete unabhängig und ehrenamtlich.

Seine Aufgaben waren wie folgt definiert: Der Ombudsrat begleitet die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Er soll dabei Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch SGB II) ziehen und entsprechende Empfehlungen geben. Der Rat wird hierbei über Befunde und Entwicklungen in der Praxis von den zuständigen Stellen (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Agenturen für Arbeit, Kommunen) ständig informiert und hat darüber hinaus die Möglichkeit, Einzelfälle in eigenem Ermessen aufzugreifen.

Mitglieder des Rates waren die ehemalige Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann (SPD), der frühere Ministerpräsident von Sachsen, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf (CDU) und der Vorsitzende der IG-Bergbau, Chemie und Energie, Dr. h. c. Hermann Rappe (SPD).

Weiterführende Informationen:

Ombudsrat fordert bessere Hartz-Organisation: Meldung der Netzeitung am 23. Juni 2006

Der Hartz-IV-Ombudsrat beklagt zum Ende seiner Tätigkeit die schlechte Organisation der Reform. Er warnt davor, von Missbrauch zu sprechen, "wenn die Betroffenen die Möglichkeit nutzen, die das Gesetz zulässt". Die Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam vor Ort Langzeitarbeitslose betreuen und vermitteln sollen, müssen wesentlich effizienter organisiert werden. Das forderte der Ombudsrat zur Hartz-IV-Reform in seinem Abschlussbericht. Zwar sei die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II – eingeführt zum 1. Januar 2005 – an sich richtig gewesen. Die Konstruktion der Mischverwaltung weise aber "weithin organisatorische Mängel" auf, beklagt das dreiköpfige Gremium.

Hier lesen Sie den ganzen Artikel über den Abschlussbericht des Ombudsrates.

 

 

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