Optionsmodell

Unter dem Optionsmodell versteht man die eigenständige Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern durch ausgewählte Kommunen oder Landkreise ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg (Optionslandkreis bzw. Optionskommune).

Daneben existieren Arbeitsgemeinschaften, wo sich Kommunen bzw. Landkreise in Kooperation mit der lokalen Arbeitsagentur um die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kümmern. Die Federführung bei diesem Modell liegt bei der BA. Ursprung dieses Modells ist ein Kompromiss zwischen der früheren rot-grünen Bundesregierung und den unionsgeführten Bundesländern: Rot-Grün wollte die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit managen, die unionsgeführten Länder plädierten dafür, diese Verantwortung den Kommunen zu übertragen.

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