Personalnebenkosten
Personalnebenkosten sind zusätzliche Aufwendungen eines Arbeitgebers, die ergänzend zum regulären Leistungsentgelt (Lohn, Gehalt, Honorar) freiwillig (z.B. Aus- und Fortbildung, betriebliche Altersversorgung, diverse soziale Leistungen usw.) und/oder auf Grund gesetzlicher und/oder tariflicher Bestimmungen (z.B. Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, bezahlter Urlaub, Mutterschutz usw.) geleistet werden.
Weiterführende Informationen:
Industrielle Arbeitskosten - ein Viertel bestimmt der Gesetzgeber, Instititut der deutschen Wirtschaft Köln, iwd Juni 2007
Auf das, was jeder Arbeitnehmer auf seinem monatlichen Gehaltszettel brutto vorfindet, legt der Arbeitgeber noch einmal rund 30 Prozent drauf – für Sozialversicherungsbeiträge, die betriebliche Altersvorsorge und sonstige Posten. Allein ein gutes Viertel der Arbeitskosten wird durch gesetzliche Vorgaben festgezurrt.*)
Das Statistische Bundesamt hat seine Arbeitskostenstatistik umgestellt. Es weist neuerdings unter dem Begriff Lohnnebenkosten all jene Zahlungen der Unternehmen aus, die nicht zum eigentlichen Bruttojahresverdienst zählen – also dem, was beim Arbeitnehmer letztlich auf der Gehaltsabrechnung steht.

