Rechtsformen der Unternehmen

Ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform eines privaten Unternehmens sind Fragen der Haftung, Steuerbelastung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Finanzierung und der Leitungsbefugnisse.

Die Einzelunternehmung (Einzelkaufmann) ist die am weitesten verbreitete Rechtsform, vor allem für kleine Unternehmen. Der Inhaber entscheidet allein, erhält den Gewinn des Unternehmens und haftet mit seinem gesamten Vermögen für dessen Schulden.

Als Grundform der Personengesellschaften gilt die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR), ein Zusammenschluss von Personen zur Durchführung bestimmter, oft zeitlich begrenzter Aufgaben (z.B. Bauprojekt). In der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Zur Geschäftsführung sind grundsätzlich alle Gesellschafter berechtigt. Die Kommanditgesellschaft (KG) hat zwei Arten von Gesellschaftern: Mindestens einen (Komplementär), der mit seinem gesamten Vermögen haftet und wenigstens einen, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage begrenzt ist (Kommanditist).

Bei den Kapitalgesellschaften liegen Eigentum und Unternehmensführung meist in verschiedenen Händen. Die Haftung ist in der Regel auf die Kapitaleinlage beschränkt. Die Aktiengesellschaft (AG) ist die für Kapitalbeschaffung und -verwertung flexibelste Rechtsform. Die Zerlegung des Kapitals in Aktien ermöglicht die Beschaffung großer Beträge über den Kapitalmarkt. Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die AG in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre überwachen den Vorstand. Mit der Vereinfachung des Aktienrechts Anfang 1995 hat der Gesetzgeber die Umwandlung mittelständischer Unternehmen in "Kleine Aktiengesellschaften" erleichtert.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform für vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen. Die Haftung ist auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Gesellschaftsversammlung und bei größeren Gesellschaften der Aufsichtsrat.

Bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG wollen die Gesellschafter die Vorteile der Haftungsbeschränkung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft verbinden. Sie ist die bedeutendste unter den möglichen Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Ziel der Genossenschaft ist die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige wirtschaftliche Förderung. Die Genossenschaft ist eine juristische Person und im Genossenschaftsregister eingetragen. (Lb)

 

Weiterführende Informationen:

Die europäische Aktiengesellschaft - eine Rechtsform für den Mittelstand, von Carina Handlanger

Kurzbeschreibung:
Die wirtschaftliche Integration in Europa macht zügige Fortschritte. In einem vereinten Europa ist es für den Mittelstand zunehmend wichtig, sich langfristig ohne Barrieren wie im eigenen Binnenmarkt bewegen zu können. Für nationale Unternehmen gilt zwar auch die Niederlassungsfreiheit des. Art. 43 EGV, doch diese Freiheit war bislang für Kapitalgesellschaften, die außerhalb der nationalen Grenzen keine Rechtspersönlichkeit besaßen, faktisch nicht existent. Lediglich die englische "Limited" verliert als einzige Rechtsform nicht ihre Rechtspersönlichkeit, wenn sie Ihren Sitz außerhalb ihrer Heimat verlegt. Dies ist jedoch eine Ausnahme. Durch die Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) wurde im Nachgang zur EWIV (Europäischer Wirtschaftlicher Interessenvereinigung) ein wichtiger Schritt vollzogen, diesen Missstand zu beseitigen. Ein Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich in Form der SE grenzüberschreitend neu zu strukturieren und zu reorganisieren, ohne seine Rechtspersönlichkeit zu verlieren. Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können etwa zu einer SE verschmelzen oder eine gemeinsame Tochter-SE oder eine Holding-SE gründen. Doch hält das Konstrukt der SE auch den strengen Anforderungen der Praxis stand? Die Autorin stellt die Rechtsform der SE und deren innere und äußere Verfassung zunächst dezidiert vor und vergleicht diese mit den nationalen Gesellschaftsformen. Anschließend wird insbesondere die Tauglichkeit der SE für den Mittelstand untersucht. Ist sie flexibel zu handhaben? Gewährt sie hinreichende Rechtssicherheit nach innen wie nach außen? Was gilt in Bezug auf das Steuer- und das Arbeitsrecht? Was kostet eine SE, wie hoch ist der Kapitalbedarf? Gerade in Zeiten, in denen die kapitallose Limited Europa überschwemmt, ein wesentlicher

Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.

 

KMU in Europa" von Claudia Müller-Conen, Claudia Müller- Conen

Kurzbeschreibung: Das wirtschaftliche Engagement von KMU stößt in Europa nach wie vor auf rechtliche und administrative Schwierigkeiten, die der europäische Gesetzgeber nicht nur durch den Erlass von Rechtsnormen, sondern auch durch die Schaffung supranationaler Rechtsinstrumente beseitigen will. Europäische Rechtsformen sollen Barrieren abbauen und grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten erleichtern. Ob die konkrete Ausgestaltung dieser tatsächlich zielführend ist, darüber gibt das vorliegende Buch Aufschluss. Es setzt sich mit den theoretischen und praktischen Problemen bestehender europäischer Rechtsformen auseinander, analysiert Vor- und Nachteile und leitet Folgen für den Mittelstand ab. Die Erkenntnisse fließen in die Diskussion um die möglichen Einführung und Ausgestaltung einer europäischen Rechtsform speziell für den Mittelstand. Damit richtet sich das vorliegende Buch an Juristen in Wissenschaft und Praxis. Es dient der Beratung von Familienbetrieben bei der erfolgsorientierten Wirtschaftsplanung im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung ihrer Unternehmen und kann Entscheidungsträgen des Mittelstands helfen, die geeignete Rechtsform für ihr Unternehmen zu finden.

Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.