Regionalpolitik

Regionalpolitik ist als Oberbegriff für Maßnahmen der regionalen Wirtschaftspolitik zu verstehen und schließt damit auch räumliche Wirkung der Strukturpolitik ein. Imweiteren Sinne zählen alle Handlungen zur Beeinflussung der räumlichen Wirtschaftsstruktur zur Regionalpolitik. Neben Ansiedlungs- und Investitionsanreizen in strukturschwachen Regionen undeiner Standortpolitik durch Infrastrukturausbau gehören hierzu ebenso Ansiedlungsentscheidungen für staatliche Institutionen.

Das Hauptziel der Regionalpolitik ist der Ausgleich zwischen den Regionen, Wachstum und konjunkturelle Stabilisierung soll die Politik aber auch im Blick behalten. Das Ausgleichsziel ergibt sich inDeutschland aus dem in Artikel 72 (2) des Grundgesetzes festgelegten Postulat "gleichwertiger Lebensverhältnisse". Gleichwertigkeit bedeutet zwar keine totale Nivellierung, doch sollten dieregionalen Unterschiede nicht zu groß sein.

Für das Wachstumsziel wird davon ausgegangen, dass durch Mobilisierung brachliegender Ressourcen in schwach entwickelten Regionen das Wachstum insgesamt gestärkt werden kann. Stabilisierungbezieht sich insbesondere auf Industrieregionen, die nicht unbedingt einkommensschwach, aber durch den Strukturwandel stark betroffen oder besonders konjunkturanfällig sind und eine hoheArbeitslosigkeit aufweisen. Zielkonflikte zwischen Wachstums-, Ausgleichs- und Stabilisierungsziel sind vorprogrammiert, da Investitionen in wirtschaftsschwachen Regionen seltenwachstumsfördernd sind.

Kern der Regionalförderung in Deutschland ist die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), die als Bund-Länder-Aufgabe je zur Hälfte durch denBund und das jeweilige Bundesland finanziert wird. Darüber hinaus erfolgt die Regionalförderung aus Mitteln der EU. Generell besteht die Tendenz, dass die EU zur Schaffung gleicherWettbewerbsbedingungen und Verhinderung eines "Förderwettlaufs" zwischen den Mitgliedsländern auch in der Regionalpolitik Kompetenzen an sich zieht. Dies reicht von der Vereinheitlichungder Förderkriterien und der Genehmigungspflicht für nationale Förderprogramme bis zur direkten Mittelvergabe. Die EU leistet Regionalhilfen aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem europäischen Sozialfonds (ESF). Der EFRE dient vor allem der Investitionsförderung und demInfrastrukturausbau, während der ESF zur Arbeitsmarktförderung, aber auch für Existenzgründungen eingesetzt wird. Von 2000 bis 2006 umfasst die Regionalförderung aus denbeiden EU-Strukturfonds für Deutschland etwa 30 Milliarden Euro, von denen zwei Drittel auf die Ostdeutschland (einschließlich Berlin) entfallen. In der Periode von 2007 bis 2013erhält Deutschland 23,5 Milliarden Euro EU-Regionalförderung, wovon etwa 14,3 Milliarden auf die neuen Bundesländer entfallen, 20 Prozent weniger als bisher.

Räumlich betrifft die Förderung aus der GA vor allem Ostdeutschland. Die fünf Flächenländer waren bisher als "Ziel-1-Gebiet" eingestuft, da hier je Einwohner weniger als 75Prozent des EU-Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Infolge der EU-Erweiterung sind die wirtschaftlich stärkeren Regionen Ostdeutschlands aus der Höchstförderungherausgefallen, da der EU-Durchschnitt durch den Beitritt der ärmeren mittel- und osteuropäischen Staaten abgesunken ist. Sie erhalten aber bis 2013 Übergangshilfen. Die westdeutschen"Ziel-2-Gebiete" - dies sind Altindustriegebiete mit Strukturproblemen - erhalten nur einen kleinen Teil der GA-Mittel.

Den Kern der GA-Förderung bilden Investitionszuschüsse. Sie sind eine zu versteuernde Hilfe, auf die im Gegensatz zu Investitionszulagen kein Rechtsanspruch besteht. Der ostdeutscheHöchstsatz von 35 Prozent bzw. 50 Prozent für KMU gilt seit 1997 nur in besonders strukturschwachen Gebieten; in den westdeutschen Gebieten werden KMU maximal 28 Prozent Zuschüssegewährt. Förderfähig sind Ausrüstungen, Bauten, immaterielle Wirtschaftsgüter, Ausbildung und Forschung. Investitionszulagen werden nur in den neuen Bundesländerngewährt. Sie sind eine steuerfreie Förderung für Ausrüstungsinvestitionen im Verarbeitenden Gewerbe, Handwerk und produktionsnahen Dienstleistungen sowie Beherbergungsgewerbe miteinem Fördersatz von 12,5 Prozent bzw. 25 Prozent für KMU.

Von 1991 bis 2005 wurden mit ca. 36,5 Mrd. Euro GA-Mitteln Investitionen von mehr als 180 Mrd. Euro in der gewerblichen Wirtschaft kofinanziert. In diesem Förderbetrag sind dieVerstärkungsmittel aus dem EU-Strukturfonds mit enthalten. Fast neun Zehntel der GA-Mittel werden in Ostdeutschland vergeben, wobei der Mittelstandsanteil sehr hoch ist. Zur schnellenEinbeziehung der neuen Bundesländer in die EU-Regionalpolitik wurden die EU-Gelder vor allem zur Verstärkung der GA-Mittel eingesetzt; es können aber auch eigenständige Programmeaus EU-Fonds aufgelegt werden. (Ro)