Rentenformel/ Rentenanpassung

Mit der Rentenformel wird seit Einführung der dynamischen Rente im Jahre 1957 die Höhe der Altersbezüge von Angestellten und Arbeitern errechnet.

Bis zum 31.12.1991 dienten die Bruttolöhne als Basis zur Berechnung der Renten (Bruttolohnformel), danach erfolgte die Rentenberechnung auf Basis der Nettolöhne. Seit 2001 wird wieder eine modifizierte Bruttolohnanpassung vorgenommen, d.h. neben der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter werden auch Veränderungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung berücksichtigt. Dabei wird die Rentenanpassung um die Veränderung des Altersvorsorgeanteils gebremst, der im Rahmen der privaten Altersvorsorge steuerlich gefördert wird. Während also die Dynamisierung der Renten schwächer ausfällt und deshalb das Rentenniveau im Vergleich zu den Erwerbseinkommen sinkt, können die Versicherten über die geförderte Riesterrente die Versorgungslücke mit Hilfe des Staates schließen.

Das "Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)" sieht vor, die Rentenformel ab 2005 um den von der Rürup-Kommission vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsfaktor zu ergänzen. Mit ihm soll der Anstieg der Renten gedämpft werden, indem er bei der Berechnung von Rentenleistungen das aktuelle Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern berücksichtigt.

Aufgrund der Niveausenkungsklausel, die Rentenkürzungen durch Anwendung der "Riester-" und "Nachhaltigkeits-"Faktoren verbietet, kam es 2004 bis 2006 zu Nullrunden. Die ausgelassenen Rentenkürzungen, die nach der Formel hätten vorgenommen werden müssen, sollen ab dem Jahr 2012 nachgeholt werden, falls die Entwicklung der Durchschnittsentgelte eine höhere Rentenanpassung erlauben sollte. Dazu werden die jeweils in einem Jahr möglichen Rentenerhöhungen so lange halbiert, bis sämtliche Anpassungen nachgeholt worden sind. (Pi)

 

Weiterführende Informationen:

Haufe Kompass Rente 2007, von Robert Fischer

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Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.

 

Rentenanpassungsformel - Ruhegeld vom Rechenkünstler, Institut der deutschen Wirtschaft, iwd März 2006

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll von heute 19,5 Prozent bis 2030 nur auf maximal 22 Prozent steigen – trotz der stark alternden Gesellschaft. Um das zu erreichen, ist aus der einstmals recht schlichten Formel zur Berechnung der jährlichen Rentenanpassung ein ausgeklügeltes mathematisches Monstrum geworden. Das ist zwar unschön, gleichwohl sinnvoll. Eine Verständnishilfe.

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