Schwarzarbeit
Unter Schwarzarbeit versteht man selbstständige oder unselbstständige Tätigkeiten, mit denen gesetzliche Anmelde- und Anzeigepflichten (z.B. Steuern, Sozialversicherung) umgangen werden.
Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung sind die im "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" (§ 1 Abs. 1 Schwarzarbeitsgesetz) genannten Tätigkeiten. Schwarzarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt dann vor, wenn mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
Leistungsmissbrauch, unrechtmäßige Gewerbeausübung und/oder unerlaubte Handwerksausübung einhergehen. Je nach Art des Einzelfalls können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu Euro 250.000 geahndet werden. Leistungsmissbrauch ist der missbräuchliche Bezug von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Sozialhilfe.
Unrechtmäßige Gewerbeausübung nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) liegt dann vor, wenn ein Gewerbe nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig angemeldet wird.
Von unerlaubter Handwerksausübung spricht man dann, wenn ein Handwerk nicht in die Handwerksrolle eingetragen wurde (§ 1 Abs. 1 Handwerksordnung HwO). Berechtigt hierzu ist nur, wer z.B. die Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk abgelegt hat.
Schwarzarbeit liegt ferner vor,
wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, wenn Arbeitnehmer illegal beschäftigt werden, z.B. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis, wenn Arbeitnehmer ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit an andere Arbeitgeber "ausgeliehen" werden (Leiharbeitnehmer) und - bei allen Formen der Scheinselbstständigkeit.
Weiterführende Informationen:
Schwarzarbeit - Eine halbe Million legale Jobs verschenkt, Dominik H. Enste / Stefan Hardege, März 2007. Die Studie entstand im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, INSM
Rund 13 Millionen Deutsche haben sich 2006 schwarz etwas dazu verdient – in diesem Jahr werden es wohl noch einmal etwa 1 Prozent mehr sein. Akut ist das auf die Mehrwertsteuererhöhung zurückzuführen. Vor allem aber die Vielzahl der bürokratischen Vorgaben verleitet die Bundesbürger dazu, am Fiskus vorbeizuwerkeln. Würde der Vorschriftendschungel kräftig gelichtet, könnten bis zu 500.000 legale Arbeitsplätze in Deutschland entstehen, wie eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ergeben hat.
Euro Mindestlohn treibt Schattenwirtschaft um bis zu 25 Milliarden Euro hoch: Schattenwirtschaftsexperte Professor Friedrich Schneider und IW-Forscher Dominik Enste legen Untersuchung zur Mindestlohndebatte vor
Professor Friedrich Schneider, Schattenwirtschaftsexperte an der Johannes Kepler Universität Linz (Österreich), und Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) kommen in aktuellen Schätzungen über die Folgen der Einführung eines Mindestlohns zu einem alarmierenden Befund: Ein Mindestlohn von 7,50 Euro kann die Umsätze in der Schattenwirtschaft um 7 Prozent steigen lassen. Die Wissenschaftler rechnen mit einer Steigerung der an Fiskus und Sozialkassen vorbei erbrachten Wertschöpfung von bis zu 25 Milliarden Euro.
Lesen Sie hier die ganze Meldung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM zum Einfluss eines Mindestlohnes auf die Schwarzarbeit.

