Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine von der öffentlichen Hand gewährte Leistung für Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und Hilfe brauchen. Anspruch und Höhe der Leistungen waren bei Einführung 1961 im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt, mit dem damals zugleich der Begriff Fürsorge abgelöst wurde.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurde das Sozialhilferecht grundlegend reformiert und als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (SGB XII), einige Paragraphen des 2003 beschlossenen Gesetzes waren schon zuvor in Kraft getreten.

Die Änderungen, offiziell als "Modernisierung und Weiterentwicklung des Sozialhilferechts" deklariert, stehen in engem Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II). Dieses ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II).

Ziele der Sozialhilfe-Reform sind unter anderem:
- Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen (Subsidiaritätsprinzip),
- Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften,
- Erhöhte Transparenz.

Konkret bedeutet dies in der Praxis eine Vereinfachung der Hilfeleistungen: So sind beispielsweise einmalige "Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt", etwa für Kleidung, seit dem 1. Januar 2005 in den Regelsatz mit einbezogen.

Während den Beziehern damit mehr Eigenverantwortung für das ihnen zur Verfügung gestellte Geld bedeutet, wird auf der anderen Seite die Verwaltung entlastet, weil einmalige Leistungen nicht mehr einzeln beantragt, entschieden und ausbezahlt werden müssen.

 

Weiterführende Informationen:

Zuwanderung - Stammtischparolen greifen nicht, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, iwd Juni 2007

Ausländer und ihre Kinder leben hierzulande seltener von Sozialleistungen als Deutsche – obwohl sie wegen der Probleme bei der Arbeitssuche häufiger Arbeitslosengeld beziehen als Deutsche. Das geht aus der jüngsten Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamtes hervor. Über die berufliche Situation eingebürgerter Ausländer und von Deutschen mit ausländischen Eltern gibt die Arbeitslosenstatistik keinen Aufschluss. Diese Lücke füllt nunmehr der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes.

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SGB XII. Die neue Sozialhilfe, von Horst Marburger

Kurzbeschreibung:
Das Nachfolgegesetz des Bundessozialhilfegesetzes schafft in wesentlichen Punkten neues Recht. Die Einführung erläutert ausführlich folgende Sachverhalte:
Leistungsarten der Sozialhilfe - Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt und Sonderbedarf - Gewährung von Darlehen - Leistungseinschränkungen - Regelsatz-Verordnung - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Hilfe zur Gesundheit und Pflege - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Hilfe in anderen Lebenslagen - Einsatz des Einkommens und des Vermögens - Verpflichtungen anderer Zuständigkeiten, Kostenersatz, Verfahrensbestimmungen.
Ein praxisorientierter Überblick - ideal für Mitarbeiter kommunaler Ämter und Sozialhilfeträger sowie alle, die sich über das neue Recht informieren wollen.

Zu beziehen unter anderem hier