Sozialquote
Die Sozialquote (genauer: Sozialleistungsquote) ist die Summe aller Ausgaben eines Staates für soziale Belange in einem Kalenderjahr. Sie wird in Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts(BIP) dargestellt. Anhand der Sozialquote lässt sich feststellen, welches Gewicht soziale Leistungen im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Leistung eines Staates haben.
Erfasst werden folgende Sozialleistungen erfasst: Krankheit/Gesundheitsvorsorge (hierzu zählt z.B. auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), Invalidität, Alter,Hinterbliebenenversorgung, Familien/Kinder (z.B. Kindergeld), Arbeitsförderung/Lohnersatzleistungen, Wohngeld, Jugend- und Sozialhilfe. (Pi)
Hier ein Überblick über die Entwicklung der Sozialausgaben in Deutschland:
Jahr Sozialquote (in Prozent des BIP)
1960 21,1(Deutschland West)
1970 25,1(Deutschland West)
1980 30,6(Deutschland West)
1990 27,6(Deutschland West)
(Bis 1990 nur Deutschland West.)
1991 27,8
2000 31,3
2001 31,3
2002 31,9
2003 32,2
2004 31,4
2005 31,0FN: 2004 vorläufig; 2005 geschätzt
Quelle: BMAS
Weiterführende Informationen:
"Sozialschutz in Deutschland – empirische Bestandsaufnahme und methodische Probleme" von Winfried Fuest, Jochen Pimpertz
Deutschland ist nach Frankreich der zweitgrößte Sozialstaat der Welt. Dies geht aus dem neuen Rechenkonzept der OECD hervor, das die Sozialleistungen eines Landes um die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben korrigiert. Diese Nettosozialleistungsquote betrug im Jahr 2001 in der Bundesrepublik 30,8 Prozent – das waren 8,3 Prozentpunkte mehr als im Schnitt der 23 untersuchten OECD-Länder. Selbst die klassischen Wohlfahrtsstaaten Schweden und Dänemark liegen nach der OECD-Rechnung mit 30,6 bzw. 26,4 Prozent hinter Deutschland.

