Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein im Sozialgesetzbuch geregeltes, auf Versicherungspflicht beruhendes Vorsorgesystem für große Teile der Bevölkerung. Ziel ist es, bestimmte existenzielle Risiken wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu verhüten. Bei Eintritt solcher Risiken ist es Aufgabe der Sozialversicherungsträger, den Versicherten entstehende Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Sozialversicherung ist ein wichtiges Instrument staatlicher Sozialpolitik und geht zurück auf das Jahr 1881, als Kaiser Wilhelm I. auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck mit der "Kaiserlichen Botschaft" den Grundstein legte. 1883 wurde auf dieser Basis das "Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter" verabschiedet, ein Jahr später folgte das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das "Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung" (Rentenversicherung). Die deutsche Sozialversicherung wurde zum Vorbild für ähnliche Systeme auf der ganzen Welt.
In Deutschland steht die Sozialversicherung derzeit auf den fünf Säulen Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung (seit 1995).
Weiterführende Informationen:
Die Arbeitskosten der deutschen Wirtschaft" von Christoph Schröder
Auf das, was jeder Arbeitnehmer auf seinem monatlichen Gehaltszettel brutto vorfindet, legt der Arbeitgeber noch einmal rund 30 Prozent drauf – für Sozialversicherungsbeiträge, die betriebliche Altersvorsorge und sonstige Posten. Allein ein gutes Viertel der Arbeitskosten wird durch gesetzliche Vorgaben festgezurrt.
Das Statistische Bundesamt hat seine Arbeitskostenstatistik umgestellt. Es weist neuerdings unter dem Begriff Lohnnebenkosten all jene Zahlungen der Unternehmen aus, die nicht zum eigentlichen Bruttojahresverdienst zählen – also dem, was beim Arbeitnehmer letztlich auf der Gehaltsabrechnung steht.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat sich entschieden, seine eigene Darstellung der Personalkostenstruktur der Wiesbadener Systematik anzupassen. Nun bildet der Bruttoverdienst die Basis für die Berechnungen. Weil das Statistische Bundesamt die Arbeitskosten nur alle vier Jahre erhebt, zuletzt für das Jahr 2004, schreibt das IW die Werte bis 2006 fort. Außerdem wurde herausgearbeitet, wie der Staat die Arbeitskosten beeinflusst – durch Sozialbeiträge, Feiertage, gesetzliche Regelungen zum Urlaub und zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
IW-Trends 2/2007

