Studienfinanzierung

Anspruchsberechtigten Studenten steht in der Regelstudienzeit ein BaföG- Förderhöchstsatz von 585 Euro pro Monat als zinsloses Darlehen zur Verfügung. Darauf angerechnet werden das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern. Erst fünf Jahre nach Ende des Studiums müssen die Empfänger dann beginnen, die Hälfte des erhaltenen Bafög zurückzuzahlen.

Derzeit erhalten rund 25 Prozent aller Studentinnen und Studenten in Deutschland Fördermittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) vom Staat, entweder als Darlehen oder als Zuschuss.

Zwei Drittel aller Studierenden verdienen neben ihrem Studium Geld für den Lebensunterhalt. Seit 2006 bietet die Staatsbank KfW diesen Studenten einen zinsgünstigen Kredit an. Sie sollen bis zu 650 Euro monatlich ausleihen können.

BaföG-Empfänger können problemlos Kredite für Studiengebühren bei den Förder- beziehungsweise Landes-Banken aller Gebühren fordernden Bundesländer erhalten. Diese Kredite wurden geschaffen, um Studenten aus sozial schwachen Familien trotz der Gebühren ein Studium zu ermöglichen. Jeder Student hat Anspruch auf ein solches Darlehen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und seiner Bonität. Bafög-Empfänger müssen nur bis zu einer bestimmten Grenze ihre Schulden aus Bafög und Darlehen zurückzahlen. Die Regelungen im Einzelnen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Mehr Infos zum Thema Studienfinanzierung, zur Verwendung von Studiengebühren und zum Hochschul-Vergleich in Deutschland finden Sie auch auf www.unicheck.de.


Weiterführende Informationen:

Ausbildungsförderung - Für viele eine Hilfe, Institut der deutschen WirtschaftKöln, iwd September 2006

Nicht erst seit dem PISA-Schock fördert der Staat mit finanziellen Mitteln die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft. Als bekanntestes Instrument greift das schon 35 Jahre alte Bafög Studenten und Schülern sowie seit zehn Jahren auch angehenden Meistern unter die Arme.

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