Studiengebühren

Seit April 2007 zahlen Studierende in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern Studienbeiträge an ihre Hochschulen, von den Studierenden abgekürzt Studiengebühren genannt. Im Wintersemester 2007 gehen Hessen und das Saarland an den Start. Pro Semester sind Beträge zwischen 250 Euro und 500 Euro zu entrichten, wobei der zu zahlende Betrag bei den meisten Einrichtungen eher bei 500 Euro liegt. Der Weg zu allgemeinen Studiengebühren in Deutschland wurde mit der sechsten Neufassung des Hochschulrahmengesetzes 2003 geebnet.

Die Argumente der Gegner einer allgemeinen Gebührenpflicht an deutschen Hochschulen sind die folgenden: Damit würde für ärmere Schichten der Zugang zum Studium verbarrikadiert. Zudem könnten die ohnehin niedrigen Studierendenzahlen in Deutschland sinken und die Studiendauer steigen, weil das Geld mit studentischen Nebenjobs verdient werden müsse. Die Befürworter dagegen betonten, dass die Qualität des Studiums verbessert würde und dass das System gerechter sei, weil nicht mehr der Handwerker oder der Arbeiter für die Ausbildung der zukünftigen Elite zahlen muss. Zudem würde die Studiendauer nicht steigen, sondern sinken, weil die Studenten an einem zügigen Abschluss interessiert sind.

Die Gelder, die die Studenten zahlen, fließen nahezu vollständig an die Universitäten, wo sie der Verbesserung der Ausbildungsqualität dienen sollen oder gar müssen, je nachdem wie Studiengebühren-Gesetze der Bundesländer formuliert sind. Gemessen am Gesamtbudget, das eine Hochschule pro Studierendem zur Verfügung hat, machen die Gebühren einen Anteil von etwa zehn Prozent aus. Allerdings können die Hochschulen über das Geld direkt verfügen, anstatt es über Planungstöpfe beschaffen und verwalten zu müssen. Die Hochschulen sind in der Gebühren-Verwendung autark, solange dies der Bildungsqualität zugute kommt.

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