Subsidiarität
Die Subsidiarität ist ein der katholischen Sozialphilosophie entnommenes, gesellschaftsethisches Prinzip, wonach gesellschaftliche und/oder staatliche Hilfe nur dann unterstützend oder ersatzweise gewährt wird, wenn die Kräfte des Einzelnen nicht ausreichen, seine Funktionen wahrzunehmen. Vorrang hat dabei die Hilfe zur Selbsthilfe.
In der Finanzwissenschaft bezeichnet Subsidiarität die Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Privaten und Staat. Demnach soll die Verantwortung für eine Aufgabe immer der jeweils kleinsten geeigneten Einheit übertragen werden. Dies können Individuen, private Haushalte oder öffentliche Körperschaften (Gemeinden, Verbände usw.) sein.
Weiterführende Informationen
Subsidiarität als rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat und Gesellschaft. Genese, Geltungsgrundlagen und Perspektiven an der Schwelle ... (Rechtstheorie. Beihefte; Bh RT 20) von Peter Blickle, Thomas O. Hüglin, Dieter Wyduckel
Kurzbeschreibung: Unter den politischen und rechtlichen Ordnungsvorstellungen, die für die menschliche Gemeinschaftsbildung grundlegend sind, hat das Prinzip der Subsidiarität zunehmende Bedeutung erlangt. Die mit ihm verbundene Vorstellungswelt einer komplex gegliederten gesellschaftlichen Ordnung ist tief im europäisch-abendländischen Denken verankert. Dies erhellt bereits aus seiner Genese, die über das christliche Mittelalter in die griechische Philosophie zurückweist. Sie ist mit materialen Gehalten verknüpft, die aufgrund von Formalkriterien allein nicht zu erschließen sind. Seit das Subsidiaritätsprinzip auch auf der Ebene des europäischen Gemeinschaftsrechts Eingang gefunden hat, haben sich ganz neue Perspektiven eröffnet. Sie haben ihm auch positivrechtliche Bedeutung verliehen und es zu einer der Schlüsselkategorien gemacht, ohne die ein zureichendes Verständnis der Europäischen Union kaum mehr möglich erscheint.
Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, das mit dem Subsidiaritätsprinzip bezeichnete Problem nicht nur aus einer, sondern aus verschiedenen Fachperspektiven anzugehen. Im Vordergrund steht dabei weniger ein analytisch-begriffliches als vielmehr ein institutionelles Interesse, das - um nicht ins Uferlose zu geraten -, auf die Subsidiarität in jeweils konkreten soziokulturellen Kontexten zielt und diese als Problem menschlicher Gemeinschaftsbildung in den Handlungs- und Problemzusammenhängen der Kirche, des Staates und der Gesellschaft rechtlich, politisch und historisch identifizieren will. Dabei ist auch danach zu fragen, inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip über seinen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gehalt hinaus transnationale Bedeutung im völkerrechtlichen und globalen Zusammenhang zukommt. Auf diese Weise hat sich ein Bündel von Problemkreisen entwickelt, das im vorliegenden Band aus der Sicht der Rechtswissenschaft, der Politik- und Geschichtswissenschaft sowie der Theologie zusammengefasst wird.
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