Subsidiaritätsprinzip
Der katholischen Sozialphilosophie entnommenes Prinzip, wonach jede gesellschaftliche und staatliche Tätigkeit ihrem Wesen nach subsidiär, d.h. unterstützend und ersatzweise eintretend sei, die höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit also nur dann helfend tätig werden und Funktionen der niederen Einheiten an sich ziehen darf, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktionen wahrzunehmen.
Von fundamentaler Bedeutung wurde das Subsidiaritätsprinzip für die katholische Sozial- und Staatslehre. Nach 1945 hat das Subsidiaritätsprinzip in der Programmatik christlicher Parteien vor allem auf dem Gebiet der Sozial- und Bildungspolitik eine wichtige Rolle gespielt, sich aber nicht als allgemeingültiges rechtliches Prinzip durchgesetzt.
Vereinfacht ausgedrückt könnte man Subsidiarität so beschreiben: Staatliche und/oder gesellschaftliche Stellen/Organisationen (Kirchen, Sozialverbände) sollen nur helfen, wenn anderweitig (z.B. durch Selbsthilfe oder Familie bzw. Nachbarn, Freunde usw.) keine Abhilfe möglich ist.
Diese Definition des Begriffs Subsidiarität beschränkt sich auf sein Grundverständnis. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Beschreibungen und Erklärungsansätzen.
s.a.: Meyers Großes Universallexikon, 1985
Weiterführende Informationen / Literaturempfehlungen:
Weiterführende Informationen:
Subsidiarität als rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat und Gesellschaft. Genese, Geltungsgrundlagen und Perspektiven an der Schwelle ... (Rechtstheorie. Beihefte; Bh RT 20) von Peter Blickle, Thomas O. Hüglin, Dieter Wyduckel
Kurzbeschreibung: Unter den politischen und rechtlichen Ordnungsvorstellungen, die für die menschliche Gemeinschaftsbildung grundlegend sind, hat das Prinzip der Subsidiarität zunehmende Bedeutung erlangt. Die mit ihm verbundene Vorstellungswelt einer komplex gegliederten gesellschaftlichen Ordnung ist tief im europäisch-abendländischen Denken verankert. Dies erhellt bereits aus seiner Genese, die über das christliche Mittelalter in die griechische Philosophie zurückweist. Sie ist mit materialen Gehalten verknüpft, die aufgrund von Formalkriterien allein nicht zu erschließen sind. Seit das Subsidiaritätsprinzip auch auf der Ebene des europäischen Gemeinschaftsrechts Eingang gefunden hat, haben sich ganz neue Perspektiven eröffnet. Sie haben ihm auch positivrechtliche Bedeutung verliehen und es zu einer der Schlüsselkategorien gemacht, ohne die ein zureichendes Verständnis der Europäischen Union kaum mehr möglich erscheint.
Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, das mit dem Subsidiaritätsprinzip bezeichnete Problem nicht nur aus einer, sondern aus verschiedenen Fachperspektiven anzugehen. Im Vordergrund steht dabei weniger ein analytisch-begriffliches als vielmehr ein institutionelles Interesse, das - um nicht ins Uferlose zu geraten -, auf die Subsidiarität in jeweils konkreten soziokulturellen Kontexten zielt und diese als Problem menschlicher Gemeinschaftsbildung in den Handlungs- und Problemzusammenhängen der Kirche, des Staates und der Gesellschaft rechtlich, politisch und historisch identifizieren will. Dabei ist auch danach zu fragen, inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip über seinen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gehalt hinaus transnationale Bedeutung im völkerrechtlichen und globalen Zusammenhang zukommt. Auf diese Weise hat sich ein Bündel von Problemkreisen entwickelt, das im vorliegenden Band aus der Sicht der Rechtswissenschaft, der Politik- und Geschichtswissenschaft sowie der Theologie zusammengefasst wird.
Zu beziehen unter anderem hier.

