Tabaksteuer
Die Tabaksteuer ist eine so genannte besondere Verbrauchsteuer. Die Tabaksteuer steht ausschließlich dem Bund zu und generiert nach der Mineralölsteuer die zweithöchsten Einnahmenaller Verbrauchsteuern. Aus der Besteuerung von Tabakwaren fließen den Bundeskassen jährlich rund 13,6 Milliarden Euro zu. (2002: knapp 13,8 Mrd. Euro). Mit rund 12,5 Milliarden Euro istdie Fertigzigarette die Haupteinnahmequelle der Tabaksteuer.
Tabaksteuerpflichtig sind alle Tabakwaren, wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos sowie Pfeifentabak und Feinschnitt. Schnupf- und Kautabak unterliegen seit 1993 nicht mehr der Tabaksteuer.
Änderungen der Tabaksteuer werden vom Bundestag beschlossen, bei dem hier die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz liegt. Aktuell beträgt die Tabaksteuer bei Zigaretten 9,77 Centpro Stück. zuletzt wurde die Tabaksteuer zum 1. September 2005 um 1,2 Cent pro Zigarette angehoben.
Das zusätzliche Tabaksteueraufkommen finanziert nach Angaben des Bundesfinanzministeriums versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2006 werden diegesetzlichen Kassen mit insgesamt 4,2 Mrd. Euro aus Steuermitteln bezuschusst. Mit dem Haushaltssicherungsgesetz der Großen Koalition fällt die Steuerfinanzierung versicherungsfremderLeistungen der Haushaltskonsolidierung zum Opfer. 2007 Sinkt der Steuerzuschuss auf 1,7 Mrd. Euro, 2008 auf Null. (fbr/Pi)

