Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist ein Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes und vertritt in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften die Bundesländer. Daneben gibt es den Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) und das Bundesinnenministerium.
Wie die Namen andeuten, vertreten die Verbände die jeweiligen Tarifinteressen des Bundes, der Kommunen und der Länder. Während die drei Institutionen bis 2005 überwiegend gemeinsam verhandelten, hat sich die Situation seit 2005 geändert: Seitdem gibt es eine zunehmende Aufsplittung tariflicher Interessen und Vereinbarungen, wodurch auch bei den jeweiligen Verhandlungen die Arbeitgebervertreter einzeln auftreten.
Zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zählen alle Bundesländer mit Ausnahme Berlins und Hessens.
Weiterführende Informationen:
Zwischen Konfrontation und Kompromiss - Grundzüge der Tarifpolitik" von Irina Berenfeld und Andreas Wodok
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ringen in jedem Jahr um neue Tarifabschlüsse. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen kann eine falsche Tarifpolitik fatale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen haben. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Kosten für den Faktor Arbeit weiter entwickeln. Die 6. Auflage dieser Broschüre gibt wieder einen fundierten Überblick darüber, wie Tarifpolitik funktioniert und wie sich tarifpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken können.

