Transferleistungen
Transferleistungen sind direkt vom Staat gezahlte Sozialleistungen, ohne dass dafür vorab Beiträge gezahlt oder andere Gegenleistungen erbracht worden wären.
Im Gegensatz dazu gibt es Sozialleistungen, die von der Sozialversicherung auf Grund gezahlter Beiträge gewährt werden, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.
Neben Sozialleistungen gibt es weitere Zahlungen des Staates an private Haushalte und Unternehmen, die so genannten Transfers, die das verfügbare Einkommen der Empfänger erhöhen (Kindergeld, Baugeld usw.).
Weiterführende Informationen:
SGB XII. Die neue Sozialhilfe, von Horst Marburger
Kurzbeschreibung: Das Nachfolgegesetz des Bundessozialhilfegesetzes schafft in wesentlichen Punkten neues Recht. Die Einführung erläutert ausführlich folgende Sachverhalte:
Leistungsarten der Sozialhilfe - Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt und Sonderbedarf - Gewährung von Darlehen - Leistungseinschränkungen - Regelsatz-Verordnung - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Hilfe zur Gesundheit und Pflege - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Hilfe in anderen Lebenslagen - Einsatz des Einkommens und des Vermögens - Verpflichtungen anderer Zuständigkeiten, Kostenersatz, Verfahrensbestimmungen.
Ein praxisorientierter Überblick - ideal für Mitarbeiter kommunaler Ämter und Sozialhilfeträger sowie alle, die sich über das neue Recht informieren wollen.
Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.

