Überforderungsklausel
Die Überforderungsklausel ist ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung und regelt Härtefälle: Versicherte, die durch die regulären Tarife bzw. auf Grund ihres niedrigen Einkommens unzumutbar belastet würden, erhalten eine kostenfreie Regelversorgung. Ein Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn das monatliche Bruttoeinnahmen bei Alleinstehenden unter 980 Euro liegt, bei Verheirateten bei 1.347,50 Euro (Stand: 2006). Als Härtefall geltenzudem Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung. Im Zuge der geplanten Gesundheitsreform sieht die Überforderungsklausel vor, dass die Zusatzprämie, die Kassen, die mit der Pauschal-Prämie auf dem Gesundheitsfonds für ihre Versicherten nicht auskommen, maximal ein Prozent des Haushaltseinkommens betragen darf. Experten, wie der Regierungsberater Bert Rürup, kritisieren diese Regelung, weil dadurch viele Kassen mit einkommensschwachen Mitgliedern in den Ruin getrieben werden könnten.
Weiterführende Informationen:
INSM-Merkelmeter - die wissenschaftliche Politikanalyse der INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft)
Hier finden SIe eine umfassende wissenschaftliche Analyse der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt konzipierten Gesundheitsreform.

