Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine im Umsatzsteuergesetz geregelte Abgabe auf Waren und Dienstleistungen von Selbstständigen bzw. Unternehmen, die diese gegen Entgelt erbringen.
Der reguläre Umsatzsteuer-Satz beträgt aktuell 19 Prozent (seit Anfang 2007). Daneben gelten ermäßigte Steuersätze z.B. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften.
Die Umsatzsteuer ist gem. Art. 106 (3) des Grundgesetzes eine Gemeinschaftsteuer (seit 1970), d.h. ihr Aufkommen steht Bund und Ländern gemeinschaftlich zu. Bis 1970 war die Umsatzsteuer eine Bundessteuer, die ausschließlich dem Bund zustand.
Weiterführende Informationen:
Auszug aus dem 2. INSM-Merkelmeter vom 1. März 2006 - der wissenschaftlichen Politikanalyse des Instituts der deutschen Wirtschaft für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und die WirtschaftsWoche:
Der allgemeine Satz der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) steigt zum 1.1.2007 um 3 Prozentpunkte von derzeit 16 auf 19 Prozent. Gleichfalls wird der Regelsatz der Versicherungssteuer auf 19 Prozent angehoben.
Bewertung: Die Verbrauchsteuerbelastung steigt durch diese beiden Maßnahmen erheblich. Der Fiskus wird im nächsten Jahr bereits 21 Mrd. Euro mehr einnehmen. 2008 liegt das Steuerplus bei rund 24 und 2009 bei knapp 25 Mrd. Euro.
Formal verwendet die Bundesregierung einen Prozentpunkt aus der Mehrwertsteuererhöhung, um den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 1 Prozentpunkt zu senken. 2 Prozentpunkte fließen direkt in die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden.
Die Bundesregierung wählt damit den denkbar schlechtesten Weg, um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Stattdessen hätte sie stärker die Ausgaben senken sollen.
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