Urabstimmung

Die Urabstimmung ist eine geheime Abstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern darüber, ob es zu einem Streik kommt oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Urabstimmung trifft ein in der Satzung jeder Gewerkschaft vorgesehenes Gremium, z.B. der Bundes- oder Landesvorstand.

Eine Urabstimmung bzw. ein Streik kann erst nach Ablauf der Friedenspflicht und gescheiterten Tarifverhandlungen beschlossen und durchgeführt werden. Ein Schlichtungsverfahren ist hingegen keine Voraussetzung.

Generelle Regelungen, wie viele Gewerkschaftsmitglieder an einer Urabstimmung teilnehmen müssen, gibt es nicht. Meist werden Urabstimmungen aber über mehrere Tage durchgeführt, um möglichst viele Gewerkschaftsmitglieder zu beteiligen. Bei der IG BAU müssen sich beispielsweise mindestens 75 Prozent der Teilnehmer einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen, ansonsten gilt der Streik als abgelehnt.

Auch das Ende eines Streiks muss durch eine Urabstimmung beschlossen werden. Hier reicht es aber in aller Regel aus, wenn sich ein Viertel oder ein Drittel der Teilnehmer für das Ende der Arbeitsniederlegungen aussprechen.

 

Weiterführende Informationen: 

Zwischen Konfrontation und Kompromiss - Grundzüge der Tarifpolitik, von Irina Berenfeld und Andreas Wodok

Kurzzusammenfassung: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ringen in jedem Jahr um neue Tarifabschlüsse. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen kann eine falsche Tarifpolitik fatale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen haben. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Kosten für den Faktor Arbeit weiter entwickeln. Die 6. Auflage dieser Broschüre gibt wieder einen fundierten Überblick darüber, wie Tarifpolitik funktioniert und wie sich tarifpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken können.

Zu beziehen ist diese Broschüre unter anderem hier.