Verbrauchsteuer
Verbrauchsteuern werden auf bestimmte Waren erhoben, die im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne Büsingen und die Insel Helgoland) ver- bzw. gebraucht werden. Verbrauchsteuern sind - wie z.B. auch die Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer - indirekte Steuern, die den Konsum und damit die Einkommensverwendung belasten. Mit einem Anteil von zwölf Prozent am gesamten Steueraufkommen zählen die Verbrauchsteuern zu den wichtigsten Einnahmequellen der öffentlichen Hand.
Die Verbrauchsteuer soll grundsätzlich den Verbraucher treffen, in der Praxis wird sie aus pragmatischen Gründen aber beim Hersteller oder beim Handel erhoben. Beide haben die Möglichkeit, die entrichteten Steuern auf den Verbraucher umzulegen.
Man unterscheidet vier Gruppen:
Verbrauchsteuern, die ausschließlich dem Bund zustehen (Mineralöl-, Tabak-, Strom-, Zwischenerzeugnis-, Kaffee-, Branntwein- und Schaumweinsteuer); Verbrauchsteuern, die ausschließlich den Bundesländern zustehen (Biersteuer); Verbrauchsteuern, die Bund und Ländern gemeinsam zustehen (Einfuhrumsatzsteuer); Verbrauchsteuern, die Gemeinden bzw. kommunalen Verbänden zustehen (Vergnügungssteuer).Die gemessen am Aufkommen wichtigste Verbrauchsteuer ist die Mineralölsteuer. 2002 flossen dem Bund hieraus rund 42,2 Mrd. Euro zu. An zweiter Stelle lag die Tabaksteuer mit einem Aufkommen von 13,8 Mrd. Euro, gefolgt von der am 1. April 1999 eingeführten Stromsteuer mit einem Aufkommen von knapp fünf Mrd. Euro.
Weiterführende Informationen:
INSM-Merkelmeter, die wissenschaftlichen Politikanalyse von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WirtschaftsWoche:
Textauszug: Die im Haushaltsbegleitgesetz 2006 geregelte Anhebung der Versicherungssteuer und des Regelsatzes der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent zum 1.1.2007. Allein diese beiden Änderungen bringen der Öffentlichen Hand bis 2009 jährliche Steuermehreinnahmen von durchschnittlich gut 23 Milliarden Euro. Das Aufkommen aus der Mehrwertsteuererhöhung soll nur zu einem knappen Drittel der Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung dienen. Das restliche Plus fließt direkt in die Etat-Löcher von Bund, Ländern und Gemeinden. Die höheren Verbrauchssteuern verringern das verfügbare Einkommen der Bürger und beeinträchtigten die Binnennachfrage erheblich. Dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken, kann diesen negativen Effekt nicht kompensieren.
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Alles zum Thema Mehrwertsteuer auf www.insm-merkelmeter.de finden Sie hier.
Steuereinnahmen - Übermut tut selten gut, Institut der deutschen Wirtschaft, iwd Mai 2007
Bund, Länder und Gemeinden können bis zum Jahr 2011 mit dem größten Einnahmeplus rechnen, das seit 1955 jemals in einer Steuerschätzung ermittelt wurde: Binnen fünf Jahren steigen die Steuereinnahmen um 125 Milliarden Euro; 2011 dürften knapp 614 Milliarden Euro in die Schatullen der Finanzminister und Kämmerer fließen. Gegenüber den Schätzungen des letzten Jahres ergibt sich ein stattliches Mehraufkommen von 179 Milliarden Euro. Allen Begehrlichkeiten zum Trotz sollte aber Sparhans Küchenmeister bleiben.

