Vermögensteuer
Die nachstehende Darstellung der Vermögensteuer bezieht sich auf die bis 1996 gängige Erhebungspraxis, anschließend wurde die Vermögensteuer abgeschafft. Im Zusammenhang mit einer Reform der Sozialsysteme wird die neuerliche Einführung einer Vermögensteuer wiederholt diskutiert.
Die Vermögensteuer ist im Vermögensteuergesetz geregelt. Bemessungsgrundlage für ihre Erhebung ist das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen) nach Abzug aller persönlichen Freibeträge.
Die Vermögensteuer ist eine Landessteuer, d.h. sie steht dem Bundesland zu, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. Sitz hat.
Weiterführende Informationen:
Wichtige Steuergesetze. Mit Durchführungsverordnungen, von NWB Redaktion
Kurzbeschreibung: Diese NWB Textausgabe enthält die Steuergesetze und Durchführungsverordnungen, die in der steuerlichen Ausbildung, aber auch in der Praxis ständig gebraucht werden. Sie ist daher als Grundlagenmaterial im Steuerrecht unentbehrlich. Besonders bewährt hat sie sich seit Jahren in der steuerlichen Ausbildung. Die 55. Auflage entspricht dem Stand vom 1. Januar 2007. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt ergangenen Rechtsänderungen sind berücksichtigt. Das gilt insbesondere für die Änderungen aufgrund folgender Gesetze: Haushaltsbegleitgesetz 2006. Steueränderungsgesetz 2007. Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft. Föderalismusreform-Begleitgesetz. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG). Jahressteuergesetz 2007. Damit steht dem Leser das Steuerrecht mit den wichtigsten Gesetzen und Durchführungsverordnungen nach neuestem Stand in einer umfassenden, dennoch preisgünstigen Textausgabe zur Verfügung.

