Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Im Jahr 2007 liegt dieGrenze bei 47.700 Euro pro Jahr oder 3.975 Euro pro Monat.

Seit dem 1.4.2007 gilt: Wer im aktuellen Jahr mehr verdient und auch in den vorausgegangenen drei Jahren mehr als die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, kannfreiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich alternativ privat absichern. Anders als bisher besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, d.h. eine eigeneRücklage für den Erkrankungsfall ohne private Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.

Angesichts des hohen Ausgabenrisikos wählten aber in der Vergangenheit die von der Versicherungspflicht befreiten Personen überwiegend eine private Krankenversicherung. Im Jahr 2005waren rund 87 Prozent der Bevölkerung freiwilliges oder Pflichmitglied einer gesetzlichen Kasse, weitere rund 10 Prozent waren privat krankenversichert. Neben den besonderenSicherungsformen des Bundes waren lediglich 0,3 Prozent der Bevölkerung nicht versichert oder machten keine Angaben zu ihrer Absicherung für den Krankheitsfall. (Pi)

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