Warnstreik

Ein Warnstreik ist eine zeitlich befristete, kurze Arbeitsniederlegung während laufender Tarifverhandlungen nach Ablauf der im vorherigen Tarifvertrag vereinbarten Friedenspflicht.

Mit Warnstreiks wollen Gewerkschaften ihren Forderungen in den laufenden Tarifgesprächen Nachdruck verleihen. Warnstreiks sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig.


Weiterführende Informationen:

Zwischen Konfrontation und Kompromiss - Grundzüge der Tarifpolitik, von Irina Berenfeld und Andreas Wodok

Kurzzusammenfassung: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ringen in jedem Jahr um neue Tarifabschlüsse. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen kann eine falsche Tarifpolitik fatale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen haben. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Kosten für den Faktor Arbeit weiter entwickeln. Die 6. Auflage dieser Broschüre gibt wieder einen fundierten Überblick darüber, wie Tarifpolitik funktioniert und wie sich tarifpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken können.

Zu beziehen ist diese Broschüre unter anderem hier.