Wettbewerbspolitik

 

Grafik: Mergers and Acquisitions Die Wettbewerbspolitik ist ein Teilgebiet der staatlichen Ordnungs- und Wirtschaftspolitik. Sie umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs dienen sollen. In Deutschland gibt es zu diesem Zweck das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zu den wichtigsten Bestimmungen des GWB zählen:

Das Kartellverbot: Kartelle, zum Beispiel Preis- und Mengenabsprachen zwischen den Unternehmen, sind grundsätzlich verboten. Das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu. Die Missbrauchsaufsicht: Das Bundeskartellamt soll die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen untersagen. Beispiel dafür sind missbräuchlich überhöhte Preise oder die ungerechtfertigte Beeinträchtigung von Konkurrenzunternehmen. Die Fusionskontrolle: Sie hat zum Ziel, eine übermäßige Unternehmenskonzentration zu verhindern.Daher ist ein Unternehmenszusammenschluss vom Bundeskartellamt zu verbieten, wenn zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt. Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle greifen nur, wenn die beteiligten Unternehmen einen weltweiten Umsatz von mehr als 500 Mio. Euro erzielt haben.

In Deutschland wacht das Bundeskartellamt über die Einhaltung des GWB. Darüber hinaus ist auch die Europäische Kommission aufgrund der Vorschriften des EG-Vertrags für die Wettbewerbspolitik zuständig. So fallen beispielsweise Zusammenschlüsse von EU-weiter Bedeutung in die Zuständigkeit der Brüsseler Wettbewerbshüter. Die europäische Wettbewerbspolitik widmet sich auch der Bekämpfung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen. Einzelstaatliche Subventionen etwa sind verboten, wenn sie bestimmte Unternehmen begünstigen und dadurch den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Beihilfeverbot). (Bu)


Weiterführende Informationen:

Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomie und Wettbewerbspolitik von Lothar Wildmann

Kurzbeschreibung: Das dreibändige Werk beinhaltet die wichtigsten Themen der Volkswirtschaftlehre im Rahmen eines Bachelorstudiums. Grundlage des Inhalts ist der Rahmenplan, den das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg für das Bachelorstudium an den Berufsakademien vorgegeben hat. Konzept und Aufbau entsprechen den Rahmenplänen an Hochschulen und Universitäten. Die drei Bände bieten somit eine fundierte Grundlage, um ein Grundstudium der Volkswirtschaftslehre erfolgreich bestreiten zu können. Jeder Band entspricht einem Studienjahr bzw. zwei Modulen. Die Bände bauen zwar thematisch aufeinander auf, sind aber unabhängig voneinander gestaltet, so dass jeder Band für sich gelesen werden kann.

Band I: Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomie und Wettbewerbspolitik Modul 1: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Modul 2: Mikroökonomie und Wettbewerbspolitik. Das Buch ist in der Sprache der Studierenden geschrieben. Es ist eingängig, verständlich und leicht zu lesen. Ökonomische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Fachbegriffe werden übersetzt und erläutert. Hinzu kommt die Verwendung zahlreicher Abbildungen, Beispiele und Praxisfälle.

Der Autor: Lothar Wildmann ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Duale Hochschule) und leitet den Studiengang Betriebswirtschaftslehre und Mittelständische Wirtschaft.

Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.