Wirtschaftsausschuss
In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist nach § 106 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied (§ 107 BetrVG). Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die leitenden Angestellten bestimmt werden.
Der Wirtschaftsausschuss wird vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit ernannt. Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so besetzt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Der Wirtschaftsausschuss soll monatlich einmal zusammentreten (§ 108 BetrVG). An seinen Sitzungen hat der Unternehmer oder sein Vertreter teilzunehmen. Der Arbeitnehmer kann sachkundige Arbeitnehmer des Unternehmens einschließlich der leitenden Angestellten hinzuziehen.
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und anschließend den Betriebsrat zu unterrichten (§ 106 BetrVG). Dazu muss der Wirtschaftsausschuss vom Unternehmer rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet werden, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne des BetrVG gehören vor allem:
die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens die Produktions- und Absatzlage das Produktions- und Investitionsprogramm Rationalisierungsvorhaben Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen der Zusammenschluss von Betrieben die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks sowie sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.Voraussetzung der Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sind Grundkenntnisse des Betriebsrats über die Rechtsform des Unternehmens, die Unternehmenspolitik, die staatlichen und außenwirtschaftlichen Einflüsse auf das Unternehmen sowie über betriebswirtschaftliche Grundbegriffe. (Ni)
Weitere Informationen:
Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland, von Horst-Udo Niedenhoff
Kurzbeschreibung: Die faire und kooperative Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Für den Standort Deutschland mit seinen sehr ausgedehnten Mitbestimmungsrechten ist eine funktionierende Betriebspartnerschaft ein Kernelement der Wettbewerbsfähigkeit. Formen, Funktionen und Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung, partnerschaftliche Zusammenarbeit oder der Umgang mit Konflikten im Betrieb: In der Publikation „Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland“ wird in kompakter Form auf die verschiedenen Fragen der Mitwirkung eingegangen. In einer Fülle von Übersichten, Tabellen, Musterblättern und Checklisten kann sich der Leser schnell darüber informieren, wer welche Rechte hat, wie sie ausgeübt werden und wie man auch unter widrigen Bedingungen zu akzeptablen Lösungen kommt. Das Buch ist eine kompakte Arbeitsanleitung für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber.
Zu beziehen unter anderem hier.
Effiziente Mitbestimmung - Eine ökonomische Analyse, von Oliver Stettes
Kurzbeschreibung: Das Thema Mitbestimmung steht im Blickpunkt der Öffentlichkeit, der Sozialpartner und der Politik. Die Meinungen über den Modernisierungsbedarf gehen erwartungsgemäß weit auseinander. Einig sind sich alle Beobachter jedoch in einem Punkt: Die Bedeutung der betrieblichen Ebene für die Regelung der Arbeitsbeziehungen wird weiter zunehmen. So werden bereits Tarifverträge zunehmend für abweichende Regelungen auf betrieblicher Ebene geöffnet. Die IW-Positionen bieten eine ökonomische Analyse der Effizienz in der Organisation von Informations- und Entscheidungsprozessen unter Beteiligung von Mitarbeitern: Es wird deutlich, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebe und Unternehmen vorteilhaft sind. Der Autor leitet daraus konkrete Empfehlungen für die Reform der betrieblichen wie der unternehmerischen Mitbestimmung ab.
Zu beziehen unter anderem hier.

